
Liebe Patienten, liebe Eltern!
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich z.B. bei Kindern unter 18 Jahren oder auch bei Erwachsenen mit Operationsbedarf nur in bestimmten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 3-5) größtenteils an einer kieferorthopädischen Behandlung. Bei KIG 1-2 sind die Kosten vollständig selbst zu übernehmen.
Daher ist es sinnvoll, sich vor dem ersten Besuch in der Praxis über eine passende Zusatzversicherung für Ihr Kind oder sich selbst zu erkundigen. Sobald Sie in unserer Praxis zum ersten Termin erscheinen, ist es für eine Versicherung zu spät, da eine mögliche Behandlung von dem Versicherungsschutz ausgenommen wird.
Bitte informieren Sie sich auf der Website https://dzvs.de/kinder-kfo/ über passende Angebote bzw. lassen sich unter der Rufnummer 02103- 3399780 kostenlos telefonisch beraten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Praxis für Kieferorthopädie
Dr. Susann Kecsmar
Frohe Ostern!
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Wir sind wie gewohnt für Sie da und freuen uns auf Ihren Besuch
in unserer Praxis.
Ihre Praxis für Kieferorthopädie
Dr. Susann Kecsmar